Jetzt neu!

Wir – Deutsche! – haben den Krieg überstanden, den Wiederaufbau bewältigt und die Teilung der BRD und der DDR aufgehoben. Geschichtlich eine beachtliche Leistung. Anscheinend haben gewisse Herrschaften die Grundtugenden von Toleranz, die im Deutschland NACH dem 2. Weltkrieg durchaus flächendeckend praktiziert wurden, völlig verkannt und glauben nun, uns Bürger (die Tag für Tag hart für ihre Steuern arbeiten!) mit ihren lausigen Beschlüssen und Gesetzesvorlagen gängeln zu können.Männer dieses Landes! Stehet auf und wehret euch!

Wollt ihr die totale Rauchfreiheit?

Wollt ihr die totale Überwachung?

Wollt ihr die totale Einmischung?

Wer mitdenkt steht für die Unabhänigkeit des Geistes ein. Wer mitdenkt, kann sich Toleranz nicht nur leisten, sondern sie auch leben. Neben der Verordnung, daß ab dem 1. Januar 2008 nun nicht mehr in öffentlichen Plätzen geraucht werden soll, tritt auch eine weitere – zugegeben weniger bekannte – Verordnung des Ministeriums für Rauchfreiheit in Kraft: das Tragen der Armbinde für Raucher. Erhältlich an allen bekannten Vorverkaufstellen und unter anderem bei

info@der-michel.de  (für nur 8,90 € inkl. Mwst., Porto und Versand – eMail genügt!) Der Raucher hat sie uneingeschränkt und dauernd zu tragen. Das Leben wird härter – aber auch klarer: denn ab dem ersten Januar heißt es „Flagge zeigen!“ Und ab dem 1. Juli 2008 geht´s ab ins Nichtraucherlager! Sollten Sie, lieber Leser, dann immer noch rauchend in Lokalen, am Arbeitsplatz oder in Ihrem Auto anzutreffen sein, dann hat die Regierung auch für Sie eine Maßnahme ausgeheckt, die auch für die ausgeklüglesten Denker unter Ihnen Abhilfe schafft: das Nichtraucherlager!

  1. Geschichtlich bekannte Orte wie Ausschwitz, Dachau oder Bergen-Behlsen werden so wieder brandaktuell und dürfen sich – dank der EU – wieder Subventionen erfreuen! Denn ab dem 1. Juli 2008 dürfen Sie dann dort wieder torfstechend und rauchend arbeiten!
  2. Sie werden von zuhause abgeholt! Fahrtkostenzuschüsse „bis Werktor“ können leider somit nicht mehr geltend gemacht werden!
  3. Wer sich ab dem 1. Juli 2008 ein Bier oder Wein in einem gastronomischen Betrieb bestellt, muß nachweisen können, daß er a) mit den öffentlichen Transportmitteln unterwegs ist oder b) bis zum zweiten Bier sein Fahrrad dabei hat oder c) einen nichtalkoholisierten Fahrer mitgebracht hat. Nur wenn c) der Fall ist, darf der Besucher ein weiteres alkoholisches Getränk bestellen. Aber nur noch eines!
  4. Fleischpfanzerl-Semmeln (Frikadellen – Brötchen), Leberkäs-Semmeln oder Semmeln mit Schweinebraten werden ab dem 1.1.2009 verboten, denn der Cholesterin Wert der Konsumenten könnte kurzfristig in die Höhe schnellen. Big Mäc´s, Hamburger oder Cheeseburger (oder vergleichbare Produkte anderer Hersteller) dürfen aus demselben Grunde ab demselben Datum nicht mehr verkauft werden.
  5. Wer ab dem 1.1.2010 nach 24.00 Uhr noch arbeitend / entspannend anzutreffen ist, muß pro Stunde einen Strafzoll von 25,00 Euro bezahlen. Wegen der immer weiter grassierenden „Lichtverschmutzung“. Diese Regelung gilt für betriebliche wie private Haushalte gleichermaßen.
  6. Aus diesem Grunde wird ab dem 1.1.2011 die Winterzeit wieder auf die Sommerzeit umgestellt und die Stromversorgung vereinheitlicht und zentralisiert; nur so ist es umsetzbar, daß ab 24.00 Uhr kein Licht mehr brennt und man erst ab 6.00 Uhr wieder die Kaffeemaschiene einschalten darf!